Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Schweizer Versicherungsmakler GmbH

 

1. Geltungsbereich und Vertragsbestandteil

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Schweizer

Versicherungsmakler GmbH, Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden (nachfolgend „SVM“) und ihren Mandantinnen und Mandanten (nachfolgend

„Mandant“). Die AGB sind integraler Bestandteil des Maklermandates sowie sämtlicher weiterer vertraglicher Vereinbarungen zwischen der SVM

und dem Mandanten. Mit Unterzeichnung des Maklermandates oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen der SVM gelten diese AGB als

vollumfänglich akzeptiert.

2. Stellung der SVM / Allgemeines

Die SVM tritt gegenüber den Versicherungsgesellschaften als Beauftragte des Mandanten auf. Die SVM hat mit qualifizierten Fachpersonen

(natürlichen und juristischen Personen) exklusive Zusammenarbeitsvereinbarungen abgeschlossen. Die SVM berät und betreut ihre Mandanten

ausschliesslich in der Funktion als unabhängiger Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten. Dies ist nach geltendem

schweizerischem Recht die einzige Form der Versicherungsvermittlung, bei welcher ausschliesslich die Interessen des Kunden zu vertreten sind.

Die SVM ist weder direkt noch indirekt an Versicherungs- oder Bankunternehmen beteiligt, noch ist ein solches an der SVM beteiligt. Dies

gewährleistet die uneingeschränkte Unabhängigkeit der SVM. Die SVM vermittelt Versicherungsverträge unabhängig von eigenen oder fremden

Interessen zwischen Versicherern und Versicherungskunden. Die SVM wird beauftragt, die Versicherungsangelegenheiten des Mandanten zu

vertreten und wahrt überwiegend dessen Interessen gegenüber den Versicherungsgesellschaften.

Die Entschädigung der SVM erfolgt in der Regel durch branchenübliche Courtagen oder Abschluss- und Betreuungsprovisionen der

Versicherungsgesellschaften.

Einzel- und Kollektivlebensversicherungen: einmalige Abschlussprovision von ca. 2.0 % bis maximal 5.0 % der relevanten Versicherungssumme

sowie allfällige laufende Betreuungsprovisionen

Krankenkassen (VVG): Abschlussprovision von 1- bis 16-facher Monatsprämie Krankenkassen (KVG): pauschal CHF 70.00

Personen- und Sachversicherungen: Abschluss- und Betreuungsprovisionen von ca. 20 % bis maximal 35 % der Jahresprämie. Courtagen in der

Höhe von max. 15% der Jahresprämie.

Diese Entschädigungen gelten als Honorar für Beratung, Vermittlung, Betreuung und administrative Leistungen.

Dem Mandanten ist bekannt, dass die Höhe der Courtagen und Provisionen je nach Versicherungsprodukt und Versicherer variieren kann. Die

Auswahl der Versicherungsprodukte erfolgt dennoch nach fachlichen Kriterien, unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Mandanten sowie des

Preis-Leistungs-Verhältnisses.

3. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Mandates ist die Analyse, Beratung, Vermittlung, Betreuung, Verwaltung und Optimierung von Versicherungslösungen sowie

angrenzenden Vorsorge-, Finanzierungs- und Absicherungsfragen. Die SVM vermittelt Versicherungsverträge ausschliesslich zwischen dem

Mandanten und Versicherungsunternehmen mit Niederlassung in der Schweiz.

4. Beginn, Dauer und Umfang des Mandates

  1. Das Maklermandat tritt mit Unterzeichnung in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
  2. Der Umfang des Mandates ergibt sich aus dem Maklermandat, diesen AGB sowie allfälligen Zusatzvereinbarungen.
  3. Die SVM ist im Rahmen des Mandates berechtigt, insbesondere:

            a. Offerten einzuholen

            b. Versicherungsanträge vorzubereiten und einzureichen

            c. Policen zu prüfen und zu verwalten

            d. Vertragsänderungen zu koordinieren

            e. Mandanten gegenüber Versicherern zu vertreten

            f. Bei Schadenmeldungen unterstützend tätig zu sein

Ein Vertragsabschluss erfolgt ausschliesslich im Namen und auf Rechnung des Mandanten.

5. Pflichten des Brokers / Vertretung

  1. Die Interessenwahrung umfasst eine fachgerechte, bedarfsgerechte Beratung sowie die Aufklärung über Art, Umfang und Inhalt des Versicherungsschutzes.
  2. Die SVM verpflichtet sich, den nach den Umständen des Einzelfalles bestmöglichen Versicherungsschutz zu vermitteln, wobei sich die
  3. Auswahl grundsätzlich auf Versicherer mit Niederlassung in der Schweiz konzentriert.
  4. Bei der Vermittlung werden neben der Prämienhöhe insbesondere berücksichtigt:

            a. Deckungsumfang

            b. Vertragsbedingungen

            c. Selbstbehalte

            d. Vertragslaufzeiten

            e. Schadenabwicklung

            f. Kulanzpraxis der Versicherer.

4. Die SVM unterliegt der Verschwiegenheitspflicht. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Mandanten werden vertraulich behandelt

und nur so weit offengelegt, als dies zur Risikobeurteilung notwendig ist.

5. Die Haftung der SVM beschränkt sich auf Fehler, Nachlässigkeiten oder unrichtige Auskünfte im direkten Zusammenhang mit der

Maklertätigkeit.Schweizer Versicherungsmakler GmbH

Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden | +41 56 558 83 33 | info@svm.swiss

6. Keine laufende Markt- und Vertragsüberwachung

Die SVM ist nicht verpflichtet, bestehende Versicherungsverträge des Mandanten ohne ausdrücklichen Auftrag laufend zu überwachen,

anzupassen oder auf Marktveränderungen zu überprüfen. Eine regelmässige Überprüfung oder Optimierung erfolgt ausschliesslich auf Wunsch

des Mandanten oder im Rahmen eines ausdrücklich vereinbarten Betreuungsauftrages.

7. Pflichten des Mandanten

  1. Der Mandant verpflichtet sich, sämtliche für den Versicherungsabschluss und die Mandatsausführung relevanten Daten, Informationenund Unterlagen vollständig, korrekt und wahrheitsgetreu zur Verfügung zu stellen.
  2. Veränderungen, insbesondere:

            a. Adressänderungen

            b. Änderungen der beruflichen Tätigkeit

            c. Auslandstätigkeiten

            d. Gefahrenerhöhungen

            e. Risiko- oder Versicherungssummenänderungen

sind der SVM unverzüglich, unaufgefordert und schriftlich mitzuteilen.

3. Unterlassene oder falsche Angaben gehen zu Lasten des Mandanten.

8. Service-Pakete und Zahlungsbedingungen

Die SVM bietet ergänzende Dienstleistungen wie Steuerberatung, Hypothekenberatung oder sonstige Beratungsleistungen an. Die Preise werden

separat vereinbart. Rechnungen sind innert 14 Tagen netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten folgende Mahngebühren:

1. Mahnung: CHF 50.00, Zahlungsfrist 7 Tage

2. Mahnung: CHF 80.00, Zahlungsfrist 5 Tage

Erfolgt auch nach der zweiten Mahnung keine Zahlung, wird ein Betreibungsverfahren eingeleitet.

9. Keine Rechts- oder Steuerberatung

Die Tätigkeit der SVM beschränkt sich auf die Beratung und Vermittlung von Versicherungsprodukten. Eine Rechts- oder Steuerberatung wird

nicht erbracht. Allfällige Hinweise zu rechtlichen oder steuerlichen Aspekten erfolgen unverbindlich und ersetzen keine Beratung durch qualifizierte

Rechts- oder Steuerfachpersonen

10. Mandatskündigung

Nach Ablauf des ersten Jahres kann das Mandat von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen schriftlich gekündigt werden.

Kündigt der Mandant das Mandat innerhalb der ersten zwölf Monate ab Mandatsbeginn, ist die SVM berechtigt, eine pauschale

Aufwandsentschädigung von maximal CHF 500.00 zu verrechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

11. Haftungsausschluss und Haftungsbegrenzung

Die SVM haftet ausschliesslich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Die Haftung für leichte

Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung ist auf die Deckungssumme der bestehenden

Berufshaftpflichtversicherung begrenzt. Keine Haftung besteht insbesondere für: Bonität oder Leistungsfähigkeit von Versicherern nicht zustande

gekommene Vertragsabschlüsse verspätete oder unterlassene Mitteilungen des Mandanten unvollständige oder falsche Angaben des Mandanten.

12. Verjährung von Ansprüchen

Sämtliche Ansprüche des Mandanten aus oder im Zusammenhang mit dem Maklermandat verjähren, soweit gesetzlich zulässig, innerhalb von

zwei Jahren ab Kenntnis des anspruchsbegründenden Sachverhaltes, spätestens jedoch fünf Jahre nach Entstehung des Anspruchs.

13. Externe Informationen und Drittquellen

Die SVM stützt sich bei ihrer Beratung teilweise auf Informationen von Versicherern, Produktanbietern oder weiteren Drittquellen. Für die

Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität solcher externen Informationen übernimmt die SVM keine Haftung.

14. Datenschutz und Datenverarbeitung

Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss schweizerischem Datenschutzgesetz (DSG). Details sind in der jeweils gültigen

Datenschutzerklärung unter www.svm.swiss/datenschutz geregelt und Bestandteil dieser AGB.

15. Automatisierte Analysen und Profiling

Im Rahmen der Beratung können automatisierte Auswertungen (Profiling) erfolgen, um individuelle Risikoanalysen und Produktempfehlungen zu

erstellen. Es erfolgt keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung ohne menschliche Prüfung.Schweizer Versicherungsmakler GmbH

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16. Einsatz von künstlicher Intelligenz

Die Schweizer Versicherungsmakler GmbH setzt im Rahmen ihrer internen Arbeitsprozesse sowie zur Unterstützung von Analyse-

,

Strukturierungs-, Dokumentations- und Administrationsaufgaben gegebenenfalls Systeme mit künstlicher Intelligenz (KI) ein. Der Einsatz solcher

Systeme dient ausschliesslich der Effizienzsteigerung, Qualitätssicherung und Entscheidungsunterstützung.

Es erfolgt keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung, welche rechtliche Wirkungen gegenüber dem Mandanten entfaltet oder diesen erheblich

beeinträchtigt. Sämtliche Beratungs-, Vermittlungs- und Entscheidungsprozesse erfolgen unter menschlicher Verantwortung und Kontrolle.

Verbindliche Entscheidungen, Empfehlungen sowie Vertragsabschlüsse werden ausschliesslich durch Mitarbeitende der SVM getroffen.

Personenbezogene Daten werden im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI ausschliesslich im Einklang mit dem schweizerischen

Datenschutzgesetz (DSG) bearbeitet. Die SVM stellt sicher, dass geeignete technische und organisatorische Massnahmen getroffen werden, um

den Schutz, die Vertraulichkeit und die Sicherheit der Daten zu gewährleisten. Eine Weitergabe von Daten an unbefugte Dritte findet nicht statt.

Der Einsatz von KI begründet keine eigenständige Beratungs- oder Entscheidungshoheit automatisierter Systeme und ersetzt weder die

individuelle Beratung noch die fachliche Beurteilung durch die SVM.

17. Änderung der AGB

Die SVM behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Änderungen werden dem Mandanten in geeigneter Form mitgeteilt und gelten als

akzeptiert, sofern kein schriftlicher Widerspruch erfolgt.

18. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist 5400 Baden, sofern keine zwingenden gesetzlichen

Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorsehen.

20. Kündigung aus wichtigem Grund

Die SVM ist berechtigt, das Maklermandat jederzeit mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt

insbesondere vor, wenn: der Mandant falsche, unvollständige oder irreführende Angaben macht der Mandant seinen Mitwirkungspflichten trotz

Mahnung nicht nachkommt der Mandant Rechnungen trotz zweimaliger Mahnung nicht begleicht ein Vertrauensverhältnis nicht mehr besteht

gesetzliche oder regulatorische Vorgaben eine Fortführung des Mandates verunmöglichen Im Falle einer fristlosen Kündigung bleiben bereits

entstandene Ansprüche der SVM unberührt.

21. Vollmacht und Korrespondenz

Der Mandant ermächtigt die SVM ausdrücklich, ihn im Rahmen des Mandates gegenüber Versicherern, Krankenkassen, Vorsorgeeinrichtungen

und weiteren involvierten Stellen zu vertreten. Diese Ermächtigung umfasst insbesondere: Einholung von Offerten und Vertragsunterlagen

Prüfung und Verwaltung bestehender Policen Korrespondenz mit Versicherern Unterstützung bei Schadenmeldungen und Vertragsänderungen

Die Vollmacht begründet kein Abschlussrecht ohne ausdrückliche Zustimmung des Mandanten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

22. Post-

, Dokumenten- und Rechnungsversand über die SVM

Der Mandant erklärt sich mit Unterzeichnung des Maklermandates ausdrücklich damit einverstanden, dass Versicherungsunterlagen,

insbesondere Policen, Vertragsdokumente, Nachträge, Prämienrechnungen sowie weitere versicherungsbezogene Korrespondenz der

Versicherungsgesellschaften grundsätzlich an die Schweizer Versicherungsmakler GmbH zugestellt werden.

Die Schweizer Versicherungsmakler GmbH prüft eingehende Policen in angemessenem Umfang auf offensichtliche Abweichungen im Vergleich

zum beantragten Versicherungsschutz und erfasst die relevanten Vertragsdaten im internen Verwaltungssystem (CRM). Diese Prüfung stellt keine

umfassende rechtliche, steuerliche oder leistungsbezogene Prüfung dar und ersetzt nicht die eigenständige Prüfungspflicht des Mandanten.

Die Schweizer Versicherungsmakler GmbH übernimmt keine Verpflichtung zur laufenden Überwachung, Fristenkontrolle, Prämienüberwachung

oder permanenten Aktualisierung der Versicherungsverträge, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Die Weiterleitung von Unterlagen an den Mandanten erfolgt nach organisatorischem Ermessen der Schweizer Versicherungsmakler GmbH in

physischer oder elektronischer Form. Eine Haftung für Verzögerungen, Übermittlungsfehler, Verlust oder unvollständige Zustellung von

Unterlagen, die durch Versicherungsgesellschaften, Post- oder Kurierdienste, elektronische Übermittlungswege oder sonstige Dritte verursacht

werden, wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

Der Mandant bleibt verpflichtet, sämtliche weitergeleiteten Unterlagen unverzüglich selbst zu prüfen, insbesondere hinsichtlich Fristen, Prämien,

Deckungsumfang und Vertragsinhalten, und allfällige Unstimmigkeiten der Schweizer Versicherungsmakler GmbH unverzüglich mitzuteilen.

Nachteile, die aus einer verspäteten oder unterlassenen Prüfung durch den Mandanten entstehen, gehen ausschliesslich zu dessen Lasten,

sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Schweizer Versicherungsmakler GmbH vorliegt.

23. Keine Erfolgsgarantie

Die SVM schuldet eine sorgfältige Beratung und Vermittlung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen oder versicherungstechnischen Erfolg.

Insbesondere wird keine Garantie übernommen für: Annahme von Versicherungsanträgen durch Versicherer Prämienhöhe oder zukünftige

Prämienentwicklung Leistungszusagen von Versicherern steuerliche oder finanzielle VorteileSchweizer Versicherungsmakler GmbH

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24. Höhere Gewalt

Die SVM haftet nicht für Leistungsstörungen oder Verzögerungen, die auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind. Dazu zählen

insbesondere Naturereignisse, Pandemien, behördliche Massnahmen, Strom- oder Systemausfälle, Cyberangriffe, Streiks oder

Kriegshandlungen.

25. Aufbewahrung und Archivierung von Unterlagen

Die SVM ist berechtigt, mandatsbezogene Unterlagen und Korrespondenz in physischer oder elektronischer Form aufzubewahren. Eine

Herausgabepflicht besteht nur, soweit gesetzlich erforderlich. Nach Beendigung des Mandates können Unterlagen gemäss den gesetzlichen

Aufbewahrungsfristen archiviert oder gelöscht werden.

26. Elektronische Kommunikation

Der Mandant erklärt sich damit einverstanden, dass die Kommunikation zwischen ihm und der SVM auch elektronisch (E-Mail, Messenger-

Dienste, Kundenportale) erfolgen kann. Der Mandant nimmt zur Kenntnis, dass elektronische Kommunikationsmittel Sicherheitsrisiken aufweisen

können, und verzichtet im gesetzlich zulässigen Rahmen auf Ansprüche gegenüber der SVM aus solchen Risiken.

27. Zustellung und Erreichbarkeit

Mitteilungen der SVM gelten als zugestellt, wenn sie an die zuletzt vom Mandanten bekannt gegebene Postadresse oder E-Mail-Adresse

gesendet wurden. Der Mandant ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen.

28. Abtretung und Übertragung

Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus dem Maklermandat durch den Mandanten ist nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der SVM

zulässig. Die SVM ist berechtigt, Rechte und Pflichten im Rahmen einer Umstrukturierung, Fusion oder Nachfolge auf ein verbundenes

Unternehmen zu übertragen.

29. Rangfolge der Vertragsbestandteile

Bei Widersprüchen zwischen dem Maklermandat, diesen AGB und weiteren Vereinbarungen gilt folgende Rangfolge:

Individuelle schriftliche Vereinbarungen

Maklermandat

diese AGB

30. Verzicht auf eigene Ansprüche gegenüber Versicherern

Der Mandant verzichtet darauf, aus der Tätigkeit der SVM direkte Ansprüche gegenüber Versicherern oder Produktanbietern abzuleiten.

Vertragsparteien der Versicherungsverträge sind ausschliesslich der Mandant und das jeweilige Versicherungsunternehmen.

31. Anpassung unwirksamer Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, wird sie durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem

wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

32. Schlussbestimmung

Diese AGB ersetzen alle früheren allgemeinen Geschäftsbedingungen der SVM. Massgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des

Vertragsabschlusses gültige Version